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Studienfinanzierung

Finanzierungsmöglichkeiten Ihres Studiums an der Akademie für Erneuerbare Energien in Lüchow-Dannenberg

Ein Studium an der Akademie für Erneuerbare Energien kostet Studiengebühren. Arbeitnehmer können Fort- und Weiterbildungskosten bei ihrer Einkommenssteuererklärung berücksichtigen lassen, denn laut § 9 Einkommenssteuergesetzt (EStG) handelt es sich um Werbungskosten. Dadurch lassen sich z.T. erhebliche Steuern sparen. Außerdem erhöhen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen die Karriere- und Einkommenschancen. Eine Investition, die sich also in vielfacher Hinsicht lohnt.

Dennoch sollten Sie sich frühzeitig um die Finanzierung Ihres Studiums bemühen. Dies kann zum einen durch Gespräch und Verhandlung über Teil- oder Vollfinanzierung mit dem eigenen Arbeitgeber erfolgen. Zum anderen stehen verschiedene Partner für die Finanzierung bereit, bei deren Auswahl wir Ihnen gerne jederzeit behilflich sind. So können Sie selbst wählen, welches Finanzierungsmodell und welcher Partner Ihren individuellen Anforderungen am besten entspricht.

Hier finden Sie eine Auswahl von Finanzierungsmöglichkeiten für Ihr Studium.

Bildungsfonds
Ein Bildungsfonds bietet eine bankenunabhängige Finanzierung von Studiengebühren und Einmalaufwendungen. Vorteil: Die Rückzahlung erfolgt einkommensabhängig erst nach Beendigung des Studiums und Berufseinstieg, bei andauernder Arbeitslosigkeit zahlen Sie nichts!

Entscheidendes Auswahlkriterium für die Aufnahme in einen Bildungsfonds ist die Leistung des Bewerbers, die über ein mehrstufiges Auswahlverfahren getestet wird.
Weitere Infos: www.bildungsfonds.de

Studienkredit:

Übrigens muss ein Studienkredit nicht im vollen Rahmen ausgeschöpft werden. Wer weniger benötigt, muss auch weniger zurückzahlen.

Stipendium
Stipendien können aufgrund von Höchstleistungen oder besonderen Begabungen oder aber auch aufgrund gesellschaftlichen Engagements gewährt werden. Prüfen Sie selbst, welcher Stipendiengeber für Sie vielleicht infrage kommen könnte und setzen Sie sich rechtzeitig mit ihm in Verbindung. Weitere Infos finden Sie hier.

Förderprogramm für Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen des Landes Niedersachsen

Was wird gefördert?

Mit dem Programm IWiN fördert das Land Niedersachsen die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Hierzu werden Zuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes gezahlt. Durch die Förderung soll der Strukturwandel in den niedersächsischen KMU unterstützt werden.

IWiN wird im Zielgebiet "Konvergenz" und im Zielgebiet "RWB" (Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung) umgesetzt. Für die Beratung und Antragstellung sind Regionale Anlaufstellen (RAS) für ESF-geförderte Weiterbildung zuständig.

Wer kann einen Antrag stellen?

Eine Förderung erhalten Unternehmen mit Betriebssitz in Niedersachsen, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der Definition der Europäischen Kommission sind. Die Zahl der Beschäftigten ist dabei ein wichtiges Kriterium: KMU sind Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen; Kleinunternehmen haben- außer der Betriebsinhaberin/ dem Betriebsinhaber- weniger als 50 Beschäftigte.

Wie wird der Antrag gestellt?

Das einzelne Unternehmen stellt den Antrag für eine ausgewählte Weiterbildungsmaßnahme direkt bei seiner Regionalen Anlaufstelle (RAS). Die Anlaufstelle berät bei der Auswahl der geeigneten Weiterbildung und erläutert die Modalitäten der Förderung und der Antragstellung.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die berufliche Weiterbildung von einzelnen Beschäftigten in KMU und von Betriebsinhabern und Betriebsinhaberinnen von Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten. Die Weiterbildung muss sich auf

  • die Vermittlung von beruflichen Fachkenntnissen oder
  • die Vermittlung von methodischen Kenntnissen oder
  • die Stärkung der Sozialkompetenz im Beruf beziehen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den Kosten der Weiterbildung. Gefördert werden die tatsächlichen Ausgaben für die Weiterbildung bis zu einer Höhe von 20,00 € pro Stunde und Teilnehmerin bzw. Teilnehmer.

Über die Höhe der Förderung entscheidet die Regionale Anlaufstelle auf der Grundlage des Antrags und der Richtlinienbestimmungen.

Der Beitrag des Unternehmens besteht aus den Freistellungskosten (Weiterzahlung des Lohns bzw. Gehalts für den Beschäftigten während der Zeit der Weiterbildung, für die eine Freistellung erfolgt) und aus der Zahlung eines Direktbetrages von mindestens 10% der Weiterbildungskosten. Alternativ besteht für das Unternehmen die Möglichkeit, auf den Nachweis der Freistellungskosten zu verzichten und die Kofinanzierung ausschließlich über einen Direktbeitrag zu leisten.

Bei Betriebsinhaberinnen und -inhabern von Kleinunternehmen ist der Eigenanteil in Form eines Direktbeitrags zu erbringen, da für sie keine Freistellungskosten angerechnet werden können. Der Zuschuß wird nach Abschluss der Weiterbildung von der Regionalen Anlaufstelle an das Unternehmen gezahlt. Die Förderung kann bis zu 70% betragen. Sie ist im Zielgebiet "RWB" auf maximal 2.000 € und im Zielgebiet "Konvergenz" auf maximal 3.000 € je Unternehmen im Kalenderjahr, begrenzt.

Ausführliche Informationen über die bisherige Umsetzung des IWiN-Programms mit Praxisbeispielen, über Ansprechpartner in Ihrer Nähe und über geltenden Förderbedingungen erhalten Sie auf der Homepage

www.iwin-niedersachsen.de

Ansprechpartner an der Akademie für Erneuerbare Energien

Frau Martina Grud

Telefon: 05841 - 9786 713

mgrud@akademie-ee.de

 

 

 


Die Akademie wird mit Mitteln
des Europäischen Fonds für regionale
Entwicklung gefördert.


Die Akademie für
Erneuerbare Energien
liegt in der